Energieausweis
Energieausweis für Gebäude ab 2008
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Ab 2008 muss beim Kauf oder der Neuvermietung eines Wohngebäudes ein Energieausweis vorgelegt werden, für Büros, Lager und Werkstätten ist dieser ab 2009 Pflicht. Dank des Energieausweises wird dann auf einen Blick zu erkennen sein, ob es sich um eine sparsame Immobilie oder um eine kostspielige Energieschleuder handelt.
Energieausweise können auf zweierlei Weise ausgestellt werden:
Gundlage der verbrauchsorientierten Variante ist der Energieverbrauch, den die Bewohner der Immobilie in den letzten Jahren hatten.
Der bedarfsorientierte Ausweis dagegen betrachtet allein die vorhandene Bau- und Heiztechnik: Aus der Qualität von Heizungsanlage sowie Wärmeschutz wird der Heizwärmebedarf des Gebäudes ermittelt.
Vorgeschrieben ist der bedarfsorientierter Energieausweis nur bei Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor 1978 gebaut und seither nicht energetisch saniert wurden. Bei größeren, jüngeren sowie sanierten Gebäuden besteht eine Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisen.
Zudem hat jeder Hausbesitzer, der schon vor dem 1. Januar 2008 einen Energieausweis austellen lässt, die freie Wahl zwischen beiden Ausweisen.
Welches Gebäude braucht welchen Energieausweis?
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Die folgende Grafik macht deutlich, für welchen Gebäudetyp welcher Energieausweis vorgesehen ist:
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Für die unsanierten kleinen Wohngebäude gilt bis zum 1. Oktober 2008 eine Übergangsregelung, nach der auch diese die Wahlfreiheit zwischen Energieverbrachs- und Bedarfsausweis haben.
Generell gilt: Das Gesamtgebäude erhält eineen Energieausweis, nicht etwa jede einzelne Wohnung.
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Ab wann ist der Energieausweis Pflicht?
Für Neubauten müssen bereits heute Energieausweise erstellt werden. Bei bestehenden Gebäuden muss ein Energieausweis bei Neuvermietung, Verkauf oder Leasing vorgelegt werden ab dem:
- 1.7.2008, wenn das Gebäude bis 1965 errichtet wurde,
- 1.1.2009, wenn das Gebäude nach 1965 errichtet wurde,
- 1.7.2009, wenn es sich um ein Nichtwohngebäude handelt (dies gilt auch bei öffentlichen Gebäude mit mehr als 1.000 m², die den Energieausweis aushängen müssen, wenn das Gebäude von der Öffentlichkeit stark besucht wird).
Wichtig: Selbst genutzte Einfamilienhäuser brauchen keinen Energieausweis!
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Wie lange ist der Energieausweis gültig?
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Alle Energieausweise haben eine Gültigkeit von zehn Jahren. Das betrifft auch Ausweise für Neubauten, die im Rahmen der EnEV (Energieeinsparungsverordnung) 2002 in den vergangenen Jahren erstellt wurde. Auch Energieausweise, die vor Inkrafttreten der EnEV 2007 ausgestellt wurden, sind ebenfalls zehn Jahre gültig, genauso wie Ausweise, die im Rahmen des Feldversuches der deutschen Energieagentur (dena) und ähnlichen Programmen ausgestellt wurden. Vor Ablauf der 10 Jahre muss der Energieausweis erneuert werden, wenn Modernisierungsmaßnahmen den energetischen Zustand des Gebäudes verbessern.
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Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
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Für Neubauten dürfen weiterhin die nach Landesrecht zugelassenen Personen einen Energieausweis ausstelllen. Das sind in der Regel Baufachleute mit Bauvorlageberechtigung.
Für Bestandsgebäude regelt dies die EnEv 2007:
Für Wohn- und Nichtwohngebäude sind Architekten und Ingenieure zugelassen, wenn sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung, eine Zusatzausbildung absolviert haben oder bauvorlageberechtigt sind.
Für Wohngebäude sind auch Innenarchitekten, Handwerker und Techniker zugelassen, wenn sie eine bestimmte Zusatzausbildung haben, sowie BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), Vor-Ort-Berater und ausgebildete Personen im Baustoffhandel und in der Bauindustrie.
Generell ist es empfehlenswert, sich vom Aussteller nachweisen zu lassen, dass er oder sie über Erfahrung in der Energieberatung verfügt und sich regelmäßig weiterbildet.
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Aufgrund des Aufwands für das Ausstellen des Ausweises fallen Kosten an. Der Preis für einen Energieausweis wird sich am Markt orientieren und in Abhängigkeit von der Gebäudegröße, dem Gebäudetyp und dem Zeitaufwand bei der Aufnahme der Gebäudedaten sowie der Art des Energieausweises in der Höhe variabel sein.
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Was kostet ein Energieausweis?
Mehr zum Thema Energiepass finden sie unter www.dena.de
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