Neue gesetzliche Verordnungen
Am 8. November 2006 sind folgende neue Verordnungen in Kraft getreten.
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
Der Netzbetreiber GWS Stadtwerke Hameln GmbH ist ab dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom 01.11.2006 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil l Nr. 50) jedermann an sein Stromversorgungsnetz / Gasniederdrucknetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Strom in Niederspannung und Gas im Niederdruckbereich zu gestatten.
Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12.07.2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBEltV / AVBGasV begründet worden sind, sowie für alle am 08.11.2006 bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Stromversorgungsnetz zur Entnahme von Strom in Niederspannung und an das Gas-Niederdrucknetz zur Entnahme von Erdgas nutzen.
Die vollständige
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV)
finden Sie unter:
www.gesetze-im-internet.de/nav
und
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV)
www.gesetze-im-internet.de/ndav/
Allgemeine Bedingungen für die Strom- und Gasgrundversorgung von Haushaltskunden (StromGVV) und (GasGVV)
Der Strom- und Gasversorger GWS Stadtwerke Hameln GmbH ist als Grundversorger im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung des Netzbetreibers GWS Stadtwerke Hameln GmbH ab dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) sowie der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) vom 01.11.2006 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 50) Haus-haltskunden mit Strom bzw. Gas in Niederspannung bzw. Niederdruck zu versorgen sowie die Ersatzversorgung von Letztverbrauchern mit Strom in Niederspannung und Gas in Niederdruck durchzuführen.
Diese Grundversorgungsbedingungen gelten auch für alle bestehenden Grundversorgungsverträge mit Haushaltskunden über die Belieferung mit Strom in Niederspannung bzw.Gas in Niederdruck, die nach dem 12.07.2005 auf der Grundlage der AVBEltV bzw. AVBGasV abgeschlossen worden sind, sowie für alle am 08.11.2006 mit Letztverbrauchern bestehenden Ersatzversorgungsverhältnisse mit Strom in Niederspannung und Gas in Niederdruck.
Die vollständige
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz und die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz finden Sie unter:
http://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/index.html
http://www.gesetze-im-internet.de/gasgvv/index.html
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Ergänzende Bedingungen für die Strom- und Gasversorgung von Haushaltskunden (StromGVV / GasGVV)
| Ergaenzende_Bedingungen_GVV.pdf | 13.6 K |





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